JobPlus
Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung,
§16e und §16i SGB II
Koordinierung und Coaching der kommunalen Maßnahmen im Rahmen der §16, SGB II
Förderrahmen:
§ 16 SGB II besagt, dass Arbeitsgelegenheiten für Langzeitarbeitslose zur Verfügung gestellt werden sollen, um die Folgen von Arbeitslosigkeit zu durchbrechen und Übergänge in den ersten Arbeitsmarkt zu schaffen. Die Tätigkeiten sollen arbeitsmarktrelevant sein, der Allgemeinheit dienen, zusätzlich sein und dürfen nicht wettbewerbsverzerrend oder erwerbswirtschaftlich genutzt werden. Das Jobcenter Fürth Stadt und ggf. die Stadt Fürth tragen die Kosten der Maßnahme
Zielgruppe:
Langzeitarbeitslose Arbeitslosengeld-II-Bezieher*innen, die nicht direkt in den ersten Ausbildungs- und/oder Arbeitsmarkt integriert werden können und für ein anderes Qualifizierungsangebot des Jobcenters nicht in Frage kommen.
Ziele:
- Unterbrechung der Arbeitslosigkeit, Aktivierung, Auffrischen, Erhalten und Verbessern vorhandener beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten
- Stärken des Selbsthilfepotentials im Bemühen um eine Arbeitsstelle auf dem ersten Arbeitsmarkt
Methoden:
- Auffrischen, Erhalten und Verbessern vorhandener beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten
- Stärken des Selbsthilfepotentials im Bemühen um eine Arbeitsstelle am ersten Arbeitsmarkt, Beratung zur Bildungs- und Berufswegeplanung
- Vermittlung passgenauer Arbeitsgelegenheiten in kommunalen Dienststellen und Einsatzorten kommunaler Eigenbetriebe
- „Training on the job“
- bei Bedarf sozialpädagogische Beratung zur Klärung persönlicher Problemlagen und Vermittlung von weiterführenden Hilfen
- Unterstützung bei der Jobakquise und beim Einmünden in den ersten Arbeitsmarkt
Kooperationspartner
- Jobcenter Fürth Stadt
- Städtische Dienststellen
- kommunale Betriebe
- Personalamt, Personalrat und Gleichstellungsstelle der Stadt Fürth
- Industrie- und Handelskammer
- Kreishandwerkerschaft und Innungen